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Eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen seien nicht gewiss, sagt Friedrich Merz. Auch eine Mindestlohnsteigerung im kommenden Jahr sei nicht sicher.

Rente: Stabil. Das ist die Botschaft, die Union und SPD mit ihrem Koalitionsvertrag setzen wollen. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent gesichert werden, Beschäftigte können nach 45 Berufsjahren wie bisher vorzeitig in Rente gehen und das Rentenalter 67 wird nicht weiter erhöht.

Neu dazu kommen sollen eine „Frühstart-Rente“, eine „Aktivrente“ und bessere Mütterrenten für Frauen mit Geburten vor 1992. Aber passt das alles zusammen – und reicht es aus?

Wo setzt die Kritik an den Rentenplänen an?

„Nun droht schon in dieser Legislaturperiode ein deutlicher Beitragssatzanstieg auf 20 Prozent“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter. Heute sind es 18,6 Prozent.

Das heißt noch höhere Arbeitskosten für die Arbeitgeber und noch weniger Netto für die Beschäftigten.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA

Auch Sozialexperte Jochen Pimpertz vom arbeitgebernahen Forschungsinstitut IW warnt: „Die neue Koalition steuert in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten hinein.“ Aus Sicht der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm verpasst der Koalitionsvertrag die Chance, „die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zukunftsfest zu machen“, wie sie der „Augsburger Allgemeinen“ sagte.

Ganz anders, aber nicht weniger scharf fällt die Kritik der Linken aus. Ein Rentenniveau von 48 Prozent, das sei „nichts anderes als eine Fortschreibung von Altersarmut“, kritisiert Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek. Schon jetzt lebe jeder fünfte Rentner in Armut.

Anstatt dieses Elend zu zementieren, muss das Rentenniveau endlich wieder auf 53 Prozent erhöht werden.

Heidi Reichinnek, Linken-Fraktionschefin

Was bedeutet die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent?

Das Rentenniveau ist nur eine abstrakte Rechengröße. Sie beschreibt das Verhältnis von Durchschnittseinkommen und einer „Standardrente“. Was die Pläne der künftigen Koalitionspartner bedeuten, erklärt Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, so:

Die Renten werden bis 2031 weiter der Lohnentwicklung folgen – ohne demografischen Abzug.

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung

Roßbach äußert sich im übrigen positiv „über das klare Bekenntnis zur stärksten Säule der Alterssicherung“ im Koalitionsvertrag.

Doch die Alterung der Gesellschaft setzt das System unter Druck. In den kommenden Jahren werden immer weniger Beschäftigte in die Rentenkasse einzahlen – immer mehr Menschen bekommen Altersbezüge. Nach offiziellen Berechnungen würde das Rentenniveau ohne Änderung von heute 48 Prozent bis 2030 auf 46,9 und 2045 auf 44,9 Prozent sinken.

Anders gesagt: Die Renten würden weniger stark steigen im Vergleich zu den Einkommen der Erwerbstätigen. Die SPD setzte durch, dass es vorerst nicht weiter abwärts geht. Ihr Argument: Beim Rentenniveau ist die Schmerzgrenze erreicht.

Aber wenn – wie geplant – ein höheres Rentenniveau gesetzlich vorgegeben wird, muss die Regierung bei den nächsten Rentenerhöhungen jedes Jahr nachsteuern – so dass die Rente mit den Löhnen mithält. Die Renten fallen dann etwas höher aus als ohne den Eingriff.

Wer ersetzt die Babyboomer?

Was bedeuten die Pläne für Beitragszahler?

Die Stabilisierung des Rentenniveaus kostet viele Milliarden Euro im Jahr. Diese sollen aber nicht aus der Rentenkasse kommen: „Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag von heute 18,6 Prozent dürfte trotzdem steigen. Der Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding rechnete in der „Wirtschaftswoche“ vor, dass der Satz ohne Zusatzkosten 2027 auf 19,7 Prozent steigen würde und bis 2035 auf 21,2 Prozent.

Würde die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent aus der Rentenkasse bezahlt, läge der Beitragssatz 2035 nach seinen Berechnungen noch einmal 0,4 Punkte höher.

Was kostet die verbesserte Mütterrente?

Mehrkosten von etwa fünf Milliarden Euro im Jahr werden von der geplanten Verbesserung der Mütterrente erwartet. Und auch dieses Geld soll aus der Staatskasse kommen. Angekündigt ist, dass Frauen mit Geburten vor 1992 drei volle Rentenpunkte je Kind angerechnet bekommen – so wie Frauen mit Geburten nach diesem Jahr. Betroffene Rentnerinnen könnten also etwas mehr Geld bekommen, sobald der Koalitionsplan in Gesetzesform gegossen ist.

Söder macht sich für Mütterrente stark

Wie geht es langfristig weiter?

Die langfristige Finanzierung der Rente bleibt im Koalitionsvertrag vage. „Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren“, heißt es.

IW-Experte Pimpertz ist skeptisch. Die Rentenpläne „durch Mehreinnahmen durch Wachstum und mehr Beschäftigung zu finanzieren, dürfte schwierig werden“. Vielmehr fürchtet der Forscher eine „Negativspirale“, in der die hohe Ausgabenlast die Wirtschaftsdynamik hemmt und so der Bedarf an Steuer- und Beitragsgeld umso höher wird. 2029 will Schwarz-Rot die Entwicklung überprüfen. Vorher soll eine Rentenkommission bis etwa 2027 das ganze System unter die Lupe nehmen.

Was ist die „Frühstart-Rente“?

„Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Starten soll „Frühstart“ schon 2026.

Ab dem 18. Lebensjahr kann man bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag selbst weiter sparen. Die Erträge aus dem Kapital sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Ausgezahlt wird es dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Die AfD kritisiert den Plan als „Alibiprojekt“. Über die Zeit komme zu wenig Geld zusammen, meint Sozialpolitikerin Ulrike Schielke-Ziesing. Allerdings: Höhere Einzahlungen kämen den Staat teuer.

Müntefering: Rente mit 63 nicht richtig

Was hat es mit der „Aktivrente“ auf sich?

Ziel von Union und SPD ist, dass ältere Menschen möglichst lange berufstätig bleiben: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Verbessert werden laut den Plänen auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente.

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Eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen seien nicht gewiss, sagt Friedrich Merz. Auch eine Mindestlohnsteigerung im kommenden Jahr sei nicht sicher.

Rente: Stabil. Das ist die Botschaft, die Union und SPD mit ihrem Koalitionsvertrag setzen wollen. Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent gesichert werden, Beschäftigte können nach 45 Berufsjahren wie bisher vorzeitig in Rente gehen und das Rentenalter 67 wird nicht weiter erhöht.

Neu dazu kommen sollen eine „Frühstart-Rente“, eine „Aktivrente“ und bessere Mütterrenten für Frauen mit Geburten vor 1992. Aber passt das alles zusammen – und reicht es aus?

Wo setzt die Kritik an den Rentenplänen an?

„Nun droht schon in dieser Legislaturperiode ein deutlicher Beitragssatzanstieg auf 20 Prozent“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter. Heute sind es 18,6 Prozent.

Das heißt noch höhere Arbeitskosten für die Arbeitgeber und noch weniger Netto für die Beschäftigten.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA

Auch Sozialexperte Jochen Pimpertz vom arbeitgebernahen Forschungsinstitut IW warnt: „Die neue Koalition steuert in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten hinein.“ Aus Sicht der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm verpasst der Koalitionsvertrag die Chance, „die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zukunftsfest zu machen“, wie sie der „Augsburger Allgemeinen“ sagte.

Ganz anders, aber nicht weniger scharf fällt die Kritik der Linken aus. Ein Rentenniveau von 48 Prozent, das sei „nichts anderes als eine Fortschreibung von Altersarmut“, kritisiert Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek. Schon jetzt lebe jeder fünfte Rentner in Armut.

Anstatt dieses Elend zu zementieren, muss das Rentenniveau endlich wieder auf 53 Prozent erhöht werden.

Heidi Reichinnek, Linken-Fraktionschefin

Was bedeutet die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent?

Das Rentenniveau ist nur eine abstrakte Rechengröße. Sie beschreibt das Verhältnis von Durchschnittseinkommen und einer „Standardrente“. Was die Pläne der künftigen Koalitionspartner bedeuten, erklärt Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, so:

Die Renten werden bis 2031 weiter der Lohnentwicklung folgen – ohne demografischen Abzug.

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung

Roßbach äußert sich im übrigen positiv „über das klare Bekenntnis zur stärksten Säule der Alterssicherung“ im Koalitionsvertrag.

Doch die Alterung der Gesellschaft setzt das System unter Druck. In den kommenden Jahren werden immer weniger Beschäftigte in die Rentenkasse einzahlen – immer mehr Menschen bekommen Altersbezüge. Nach offiziellen Berechnungen würde das Rentenniveau ohne Änderung von heute 48 Prozent bis 2030 auf 46,9 und 2045 auf 44,9 Prozent sinken.

Anders gesagt: Die Renten würden weniger stark steigen im Vergleich zu den Einkommen der Erwerbstätigen. Die SPD setzte durch, dass es vorerst nicht weiter abwärts geht. Ihr Argument: Beim Rentenniveau ist die Schmerzgrenze erreicht.

Aber wenn – wie geplant – ein höheres Rentenniveau gesetzlich vorgegeben wird, muss die Regierung bei den nächsten Rentenerhöhungen jedes Jahr nachsteuern – so dass die Rente mit den Löhnen mithält. Die Renten fallen dann etwas höher aus als ohne den Eingriff.

Wer ersetzt die Babyboomer?

Was bedeuten die Pläne für Beitragszahler?

Die Stabilisierung des Rentenniveaus kostet viele Milliarden Euro im Jahr. Diese sollen aber nicht aus der Rentenkasse kommen: „Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag von heute 18,6 Prozent dürfte trotzdem steigen. Der Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding rechnete in der „Wirtschaftswoche“ vor, dass der Satz ohne Zusatzkosten 2027 auf 19,7 Prozent steigen würde und bis 2035 auf 21,2 Prozent.

Würde die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent aus der Rentenkasse bezahlt, läge der Beitragssatz 2035 nach seinen Berechnungen noch einmal 0,4 Punkte höher.

Was kostet die verbesserte Mütterrente?

Mehrkosten von etwa fünf Milliarden Euro im Jahr werden von der geplanten Verbesserung der Mütterrente erwartet. Und auch dieses Geld soll aus der Staatskasse kommen. Angekündigt ist, dass Frauen mit Geburten vor 1992 drei volle Rentenpunkte je Kind angerechnet bekommen – so wie Frauen mit Geburten nach diesem Jahr. Betroffene Rentnerinnen könnten also etwas mehr Geld bekommen, sobald der Koalitionsplan in Gesetzesform gegossen ist.

Söder macht sich für Mütterrente stark

Wie geht es langfristig weiter?

Die langfristige Finanzierung der Rente bleibt im Koalitionsvertrag vage. „Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren“, heißt es.

IW-Experte Pimpertz ist skeptisch. Die Rentenpläne „durch Mehreinnahmen durch Wachstum und mehr Beschäftigung zu finanzieren, dürfte schwierig werden“. Vielmehr fürchtet der Forscher eine „Negativspirale“, in der die hohe Ausgabenlast die Wirtschaftsdynamik hemmt und so der Bedarf an Steuer- und Beitragsgeld umso höher wird. 2029 will Schwarz-Rot die Entwicklung überprüfen. Vorher soll eine Rentenkommission bis etwa 2027 das ganze System unter die Lupe nehmen.

Was ist die „Frühstart-Rente“?

„Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Starten soll „Frühstart“ schon 2026.

Ab dem 18. Lebensjahr kann man bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag selbst weiter sparen. Die Erträge aus dem Kapital sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Ausgezahlt wird es dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Die AfD kritisiert den Plan als „Alibiprojekt“. Über die Zeit komme zu wenig Geld zusammen, meint Sozialpolitikerin Ulrike Schielke-Ziesing. Allerdings: Höhere Einzahlungen kämen den Staat teuer.

Müntefering: Rente mit 63 nicht richtig

Was hat es mit der „Aktivrente“ auf sich?

Ziel von Union und SPD ist, dass ältere Menschen möglichst lange berufstätig bleiben: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Verbessert werden laut den Plänen auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente.

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ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf eine Regierung geeinigt, es gibt auch ein Arbeitsprogramm. In diesem steht auch ganz genau, was man mit den Pensionen in Österreich vor hat. Unter anderem werden die KV-Beiträge erhöht.

Von derzeit 5,1 auf sechs Prozent werden die Beiträge zur Krankenversicherung für Pensionisten erhöht. Das geht aus dem finalen Arbeitsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS hervor. Was das für Österreichs Älteste bedeutet, haben wir bereits vor einigen Wochen aufgeschlüsselt, jährlich gehen so hunderte Euro verloren.

Pensionskürzung soll abgefedert werden

Im Arbeitsprogramm der Zuckerl-Koalition findet sich nun auch, wann diese Kürzung starten soll: Ab 1. Juni 2025 werden die KV-Beiträge erhöht. Man möchte diese Erhöhung allerdings auch abfedern.

Das soll durch das Einfrieren der Rezeptgebühr 2026 und eine Absenkung der Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens geschehen. Und die Parteien sind sich sicher: „Jeder in Österreich leistet in diesem Paket seinen fairen Beitrag, um so bereits heute Verantwortung für Morgen zu übernehmen.“

Neues Zuverdienstmodell für Pensionisten geplant

Doch das sind nicht die einzigen Pläne, die die neue Regierung für Pensionisten geschmiedet hat. Etwa soll für jene Menschen, die „in einer echten Alterspension“ sind „ein neues Modell des Zuverdienstes durch die Bundesregierung mit den Sozialpartnern entwickelt werden“.

Eckpunkte sind dabei die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer, das Pensionskonto wird dadurch nicht aufgewertet und das Zuverdiensteinkommen würde mit 25 Prozent endbesteuert werden.

Weitere Maßnahmen im Pensionsbereich geplant

Man möchte zusätzlich eine Teilpension einführen, die Korridorpension einschränken, die Altersteilzeit ausgestalten und einen Anreiz für eine deutliche Anhebung der Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr schaffen. Mit diesem Älterenbeschäftigungspaket „sowie Reformen im Bereich der Pensionen“ plant die Regierung langfristig (bis 2031) einen Beitrag von 2,9 Milliarden Euro ein, bereits bis 2028 schätzt man den „Gewinn“ auf 1,45 Milliarden Euro.

Was die neue Regierung für Pensionisten geplant hat:

KV-Beiträge werden von 5,1 auf sechs Prozent ab 1. Juni 2025 erhöht

Rezeptgebühren werden 2026 eingefroren

Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens gesenkt

Neues Zuverdienstmodell soll Arbeiten im Alter attraktivieren

Teilpension geplant

Korridorpension wird eingeschränkt

Altersteilzeit wird ausgestaltet

Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr durch Anreize deutlich angehoben

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Ab 01. Januar 2025 treten in Österreich mehrere neue Regelungen und Änderungen für Pensionen in Kraft. Das betrifft neben dem Pensionsalter auch die Höhe der Bezüge, die Schutzklausel, den Zuverdienst und weitere Entlastungen. Alle Details inklusive Rechner zur Pensionserhöhung 2025 findet man hier auf Finanz.at.

Seit 01. Januar 2025 gelten in Österreich diverse Neuregelungen und Erhöhungen für Pensionen. Das betrifft unter anderem die Höhe der Brutto- und Netto-Pensionen, den Zuverdienst inklusive zusätzlicher Entlastung von bis zu 1.355 Euro, das Pensionsantrittsalter und die Schutzklausel für NeupensionistInnen.

Pensionserhöhung

Die Brutto-Pension werden mit 01. Januar 2025 um 4,6 Prozent erhöht. Neben der generellen Erhöhung der Pensionen wird auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionen auf 1.273,99 Euro pro Monat steigen. Dadurch steigt also auch die Grenze für eine Befreiung der Rezeptgebühr, des E-Card-Entgelts und der ORF-Haushaltsabgabe an. Pensionen ab einer Höhe von 6.060 Euro brutto monatlich werden um einen Fixbetrag von 278,76 Euro ansteigen.

Gemeinsam mit der teilweisen Abschaffung der kalten Progression bringt die Pensionserhöhung auch deutlich mehr Netto aufs Konto. Die neue Pensionshöhe kann man mit dem Pensionsrechner 2025. Darin werden alle Steuersenkungen und neuen SV-Werte für 2025 ebenfalls berücksichtigt.

Neue Zuverdienstgrenze

Die neue Zuverdienstgrenze für PensionistInnen liegt ab 01. Januar 2025 bei 551,10 Euro pro Monat. Das liegt an der aufgrund der Aufwertungszahl von 1,063 erhöhten Geringfügigkeitsgrenze.

Zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro möglich

Die Beitragsbefreiung bei Zuverdienst zur Pension wird ebenfalls erhöht und liegt monatlich bei bis zu 112,98 Euro. Das bringt allen Pensionistinnen und Pensionisten, die neben der Alterspension arbeiten, eine zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro im Jahr 2025. Finanz.at hat darüber exklusiv zuerst berichtet.

Bereits heuer war diese Entlastung von 106 Euro monatlich möglich. Die Befristung endet mit 31. Dezember 2025. Sonderzahlungen werden weiterhin, wie bisher, abgerechnet.

Regelpensionsalter für Frauen steigt

Seit dem Jahr 2024 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen vom bisher 60. Lebensjahr um jeweils sechs Monate jährlich erhöht. Es soll ab dem Jahr 2033 beim 65. Lebensjahr liegen. Für das Jahr 2025 bedeutet das ein Regelpensionsalter für Frauen mit Geburtsdatum zwischen Juli und Dezember 1964 von 61 Jahren.

Schutzklausel für Neupensionisten

Für Neupensionistinnen und -Pensionisten wurde eine Schutzklausel mit einem Stichtag im Jahr 2025 beschlossen. Damit wird der hohen Inflation entgegengewirkt. Alle Menschen, die ihre Alterspension regulär antreten, erhalten einen fixen Erhöhungsbetrag von 4,5 Prozent der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 geteilt durch 14. Dieser Betrag wird ebenfalls um Zuschläge erhöht bzw. um Abschläge vermindert. Damit soll ein dauerhafter Pensionsverlust aufgrund der rückwirkend Aufrollung bei hoher Inflationsrate abgewendet werden.

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ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf eine Regierung geeinigt, es gibt auch ein Arbeitsprogramm. In diesem steht auch ganz genau, was man mit den Pensionen in Österreich vor hat. Unter anderem werden die KV-Beiträge erhöht.

Von derzeit 5,1 auf sechs Prozent werden die Beiträge zur Krankenversicherung für Pensionisten erhöht. Das geht aus dem finalen Arbeitsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS hervor. Was das für Österreichs Älteste bedeutet, haben wir bereits vor einigen Wochen aufgeschlüsselt, jährlich gehen so hunderte Euro verloren.

Pensionskürzung soll abgefedert werden

Im Arbeitsprogramm der Zuckerl-Koalition findet sich nun auch, wann diese Kürzung starten soll: Ab 1. Juni 2025 werden die KV-Beiträge erhöht. Man möchte diese Erhöhung allerdings auch abfedern.

Das soll durch das Einfrieren der Rezeptgebühr 2026 und eine Absenkung der Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens geschehen. Und die Parteien sind sich sicher: „Jeder in Österreich leistet in diesem Paket seinen fairen Beitrag, um so bereits heute Verantwortung für Morgen zu übernehmen.“

Neues Zuverdienstmodell für Pensionisten geplant

Doch das sind nicht die einzigen Pläne, die die neue Regierung für Pensionisten geschmiedet hat. Etwa soll für jene Menschen, die „in einer echten Alterspension“ sind „ein neues Modell des Zuverdienstes durch die Bundesregierung mit den Sozialpartnern entwickelt werden“.

Eckpunkte sind dabei die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer, das Pensionskonto wird dadurch nicht aufgewertet und das Zuverdiensteinkommen würde mit 25 Prozent endbesteuert werden.

Weitere Maßnahmen im Pensionsbereich geplant

Man möchte zusätzlich eine Teilpension einführen, die Korridorpension einschränken, die Altersteilzeit ausgestalten und einen Anreiz für eine deutliche Anhebung der Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr schaffen. Mit diesem Älterenbeschäftigungspaket „sowie Reformen im Bereich der Pensionen“ plant die Regierung langfristig (bis 2031) einen Beitrag von 2,9 Milliarden Euro ein, bereits bis 2028 schätzt man den „Gewinn“ auf 1,45 Milliarden Euro.

Was die neue Regierung für Pensionisten geplant hat:

KV-Beiträge werden von 5,1 auf sechs Prozent ab 1. Juni 2025 erhöht

Rezeptgebühren werden 2026 eingefroren

Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens gesenkt

Neues Zuverdienstmodell soll Arbeiten im Alter attraktivieren

Teilpension geplant

Korridorpension wird eingeschränkt

Altersteilzeit wird ausgestaltet

Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr durch Anreize deutlich angehoben

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Ab 01. Januar 2025 treten in Österreich mehrere neue Regelungen und Änderungen für Pensionen in Kraft. Das betrifft neben dem Pensionsalter auch die Höhe der Bezüge, die Schutzklausel, den Zuverdienst und weitere Entlastungen. Alle Details inklusive Rechner zur Pensionserhöhung 2025 findet man hier auf Finanz.at.

Seit 01. Januar 2025 gelten in Österreich diverse Neuregelungen und Erhöhungen für Pensionen. Das betrifft unter anderem die Höhe der Brutto- und Netto-Pensionen, den Zuverdienst inklusive zusätzlicher Entlastung von bis zu 1.355 Euro, das Pensionsantrittsalter und die Schutzklausel für NeupensionistInnen.

Pensionserhöhung

Die Brutto-Pension werden mit 01. Januar 2025 um 4,6 Prozent erhöht. Neben der generellen Erhöhung der Pensionen wird auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionen auf 1.273,99 Euro pro Monat steigen. Dadurch steigt also auch die Grenze für eine Befreiung der Rezeptgebühr, des E-Card-Entgelts und der ORF-Haushaltsabgabe an. Pensionen ab einer Höhe von 6.060 Euro brutto monatlich werden um einen Fixbetrag von 278,76 Euro ansteigen.

Gemeinsam mit der teilweisen Abschaffung der kalten Progression bringt die Pensionserhöhung auch deutlich mehr Netto aufs Konto. Die neue Pensionshöhe kann man mit dem Pensionsrechner 2025. Darin werden alle Steuersenkungen und neuen SV-Werte für 2025 ebenfalls berücksichtigt.

Neue Zuverdienstgrenze

Die neue Zuverdienstgrenze für PensionistInnen liegt ab 01. Januar 2025 bei 551,10 Euro pro Monat. Das liegt an der aufgrund der Aufwertungszahl von 1,063 erhöhten Geringfügigkeitsgrenze.

Zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro möglich

Die Beitragsbefreiung bei Zuverdienst zur Pension wird ebenfalls erhöht und liegt monatlich bei bis zu 112,98 Euro. Das bringt allen Pensionistinnen und Pensionisten, die neben der Alterspension arbeiten, eine zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro im Jahr 2025. Finanz.at hat darüber exklusiv zuerst berichtet.

Bereits heuer war diese Entlastung von 106 Euro monatlich möglich. Die Befristung endet mit 31. Dezember 2025. Sonderzahlungen werden weiterhin, wie bisher, abgerechnet.

Regelpensionsalter für Frauen steigt

Seit dem Jahr 2024 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen vom bisher 60. Lebensjahr um jeweils sechs Monate jährlich erhöht. Es soll ab dem Jahr 2033 beim 65. Lebensjahr liegen. Für das Jahr 2025 bedeutet das ein Regelpensionsalter für Frauen mit Geburtsdatum zwischen Juli und Dezember 1964 von 61 Jahren.

Schutzklausel für Neupensionisten

Für Neupensionistinnen und -Pensionisten wurde eine Schutzklausel mit einem Stichtag im Jahr 2025 beschlossen. Damit wird der hohen Inflation entgegengewirkt. Alle Menschen, die ihre Alterspension regulär antreten, erhalten einen fixen Erhöhungsbetrag von 4,5 Prozent der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 geteilt durch 14. Dieser Betrag wird ebenfalls um Zuschläge erhöht bzw. um Abschläge vermindert. Damit soll ein dauerhafter Pensionsverlust aufgrund der rückwirkend Aufrollung bei hoher Inflationsrate abgewendet werden.

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Rentnerinnen und Rentner in Deutschland profitieren von guten Tarifabschlüssen und der Lohnentwicklung. Die Renten steigen zum 1. Juli – doch nicht so stark wie im Jahr davor. Das sagte Arbeitsminister Heil der Süddeutschen Zeitung.Die Bezüge der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden zum 1. Juli bundesweit um 3,74 Prozent angehoben. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Süddeutschen Zeitung an. Die Anpassung der Rente erfolgt jedes Jahr auf Grundlage einer feststehenden Rentenanpassungsformel, die gesetzlich festgelegt ist.Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Ebenfalls berücksichtigt werden auch Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sowie die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. Die Anhebung liegt deutlich über der derzeitigen Preissteigerung von etwas über zwei Prozent.

Rentensteigerung war vergangenes Jahr höher

Wegen der deutlich gestiegenen Löhne hatte es in den vergangenen Jahren ungewöhnlich kräftige Rentenerhöhungen gegeben – höher als die nun angekündigte Anpassung für dieses Jahr. Vergangenes Jahr stiegen die Renten bundesweit um 4,57 Prozent. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli muss noch per Verordnung vom Kabinett beschlossen werden.“Voriges Jahr ist der Arbeitsmarkt trotz aller Krisen stabil geblieben, und es hat ordentliche Lohnabschlüsse gegeben“, sagte der Minister der Zeitung. „Die Rentnerinnen und Rentner haben sich das verdient.“ Die Erhöhung verdeutliche, „wie wichtig es ist, dass sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren“, sagte der SPD-Politiker. Das sei kein Wahlgeschenk sondern bestehendes Recht.

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Gestiegene Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen machen sich bei vielen Rentnern im März bemerkbar. Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Bei Kleinkrafträdern gelten neue Versicherungskennzeichen. Der Schutzstatus für aus der Ukraine Geflüchtete wird verlängert. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im März gibt es hier.

Weniger Rente für viele

Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Bei dort versicherten Senioren und Seniorinnen, die eine gesetzliche Rente bekommen, macht sich das in der Regel erst ab der Märzauszahlung bemerkbar.

Die Zeitverzögerung von zwei Monaten ist bei den zu rund 98 Prozent pflichtversicherten Rentenbeziehern gesetzlich so geregelt im § 247 Satz 3 des Fünften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro muss nun bei durchschnittlich um 0,8 Prozent angehobenen Zusatzbeiträgen mit sechs Euro weniger netto gerechnet werden.

Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Berufstätigen in Zeitarbeit steht ab 1. März ein Mindestlohn von 14,53 Euro brutto pro Stunde zu (vorher: 14 Euro). Dies legt die „Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ fest. Im Juni 2024 lag der Anteil aller Beschäftigten in Leiharbeit bei 1,8 Prozent – das waren rund 725.000 Beschäftigte. An den hiesigen Zeitarbeit-Mindestlohn sind auch ausländische Unternehmen gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.

Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern

Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen grünen Kennzeichen ausgestattet sein. Wer es bisher verpasst hat, dies zu bestellen, sollte schnell handeln: Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das zuvor blaue Schild ersetzen. Denn sonst macht man sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe.

Dies gilt gleichermaßen für Kleinkrafträder (wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt), motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie Quads bis 45 km/h) und Elektrokleinstfahrzeuge (wie Segways und E-Tretroller). Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version der Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete wird ein weiteres Mal per Gesetz um ein Jahr verlängert. Bis mindestens 1. Februar 2025 geltende Aufenthaltstitel werden damit automatisch nun bis zum 4. März 2026 befristet. Das gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen dafür nichts beantragen. Damit sollen auch die Behörden entlastet werden. Das regelt die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

„Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“, erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage. Das heißt, bei Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, wird der Schutzstatus nicht verlängert und er endet ab dem 5. März 2025, erläutert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten

Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: nie bei Frost verschneiden. Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

Uhren stehen auf Sommerzeit

In der Nacht vom 29. auf den 30. März endet die „normale“ Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Winterzeit genannt. Am Sonntag 2 Uhr morgens werden dann die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.

Vor allem die Umstellung auf die Sommerzeit führt zu Phänomenen, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper muss sich an die Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus erst gewöhnen. Schon die eine Stunde Zeitumstellung reicht aus, um die „innere Uhr“ der meisten Menschen aus dem Takt zu bringen.

Denn unser Zeitgefühl ist mehr als nur Einbildung: Es sitzt im Gehirn und besteht aus zwei stecknadelkopfgroßen Ansammlungen von Nervenzellen. Diese Zellen überwachen, wie viel Licht auf die Augen trifft und passen Körpertemperatur, Hormonausschüttung und Stoffwechselgeschwindigkeit daran an. Nach der Zeitumstellung benötigt die „innere Uhr“, die vom Hormonhaushalt gesteuert wird, ein bis zwei Tage, um sich auf den neuen Rhythmus umzustellen.

Stunde vor oder Stunde zurück? Besser merken mit Eselsbrücken!

Wie war das nochmal mit der Winterzeit und der Sommerzeit – wann geht es eine Stunde vor, wann eine zurück? Können auch Sie sich das schlecht merken? Vielleicht klappt es mit diesen Eselsbrücken.

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Rentnerinnen und Rentner in Deutschland profitieren von guten Tarifabschlüssen und der Lohnentwicklung. Die Renten steigen zum 1. Juli – doch nicht so stark wie im Jahr davor. Das sagte Arbeitsminister Heil der Süddeutschen Zeitung.Die Bezüge der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden zum 1. Juli bundesweit um 3,74 Prozent angehoben. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Süddeutschen Zeitung an. Die Anpassung der Rente erfolgt jedes Jahr auf Grundlage einer feststehenden Rentenanpassungsformel, die gesetzlich festgelegt ist.Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Ebenfalls berücksichtigt werden auch Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sowie die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. Die Anhebung liegt deutlich über der derzeitigen Preissteigerung von etwas über zwei Prozent.

Rentensteigerung war vergangenes Jahr höher

Wegen der deutlich gestiegenen Löhne hatte es in den vergangenen Jahren ungewöhnlich kräftige Rentenerhöhungen gegeben – höher als die nun angekündigte Anpassung für dieses Jahr. Vergangenes Jahr stiegen die Renten bundesweit um 4,57 Prozent. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli muss noch per Verordnung vom Kabinett beschlossen werden.“Voriges Jahr ist der Arbeitsmarkt trotz aller Krisen stabil geblieben, und es hat ordentliche Lohnabschlüsse gegeben“, sagte der Minister der Zeitung. „Die Rentnerinnen und Rentner haben sich das verdient.“ Die Erhöhung verdeutliche, „wie wichtig es ist, dass sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren“, sagte der SPD-Politiker. Das sei kein Wahlgeschenk sondern bestehendes Recht.

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Gestiegene Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen machen sich bei vielen Rentnern im März bemerkbar. Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Bei Kleinkrafträdern gelten neue Versicherungskennzeichen. Der Schutzstatus für aus der Ukraine Geflüchtete wird verlängert. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im März gibt es hier.

Weniger Rente für viele

Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Bei dort versicherten Senioren und Seniorinnen, die eine gesetzliche Rente bekommen, macht sich das in der Regel erst ab der Märzauszahlung bemerkbar.

Die Zeitverzögerung von zwei Monaten ist bei den zu rund 98 Prozent pflichtversicherten Rentenbeziehern gesetzlich so geregelt im § 247 Satz 3 des Fünften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro muss nun bei durchschnittlich um 0,8 Prozent angehobenen Zusatzbeiträgen mit sechs Euro weniger netto gerechnet werden.

Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Berufstätigen in Zeitarbeit steht ab 1. März ein Mindestlohn von 14,53 Euro brutto pro Stunde zu (vorher: 14 Euro). Dies legt die „Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ fest. Im Juni 2024 lag der Anteil aller Beschäftigten in Leiharbeit bei 1,8 Prozent – das waren rund 725.000 Beschäftigte. An den hiesigen Zeitarbeit-Mindestlohn sind auch ausländische Unternehmen gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.

Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern

Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen grünen Kennzeichen ausgestattet sein. Wer es bisher verpasst hat, dies zu bestellen, sollte schnell handeln: Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das zuvor blaue Schild ersetzen. Denn sonst macht man sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe.

Dies gilt gleichermaßen für Kleinkrafträder (wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt), motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie Quads bis 45 km/h) und Elektrokleinstfahrzeuge (wie Segways und E-Tretroller). Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version der Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete wird ein weiteres Mal per Gesetz um ein Jahr verlängert. Bis mindestens 1. Februar 2025 geltende Aufenthaltstitel werden damit automatisch nun bis zum 4. März 2026 befristet. Das gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen dafür nichts beantragen. Damit sollen auch die Behörden entlastet werden. Das regelt die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

„Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“, erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage. Das heißt, bei Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, wird der Schutzstatus nicht verlängert und er endet ab dem 5. März 2025, erläutert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten

Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: nie bei Frost verschneiden. Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

Uhren stehen auf Sommerzeit

In der Nacht vom 29. auf den 30. März endet die „normale“ Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Winterzeit genannt. Am Sonntag 2 Uhr morgens werden dann die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.

Vor allem die Umstellung auf die Sommerzeit führt zu Phänomenen, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper muss sich an die Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus erst gewöhnen. Schon die eine Stunde Zeitumstellung reicht aus, um die „innere Uhr“ der meisten Menschen aus dem Takt zu bringen.

Denn unser Zeitgefühl ist mehr als nur Einbildung: Es sitzt im Gehirn und besteht aus zwei stecknadelkopfgroßen Ansammlungen von Nervenzellen. Diese Zellen überwachen, wie viel Licht auf die Augen trifft und passen Körpertemperatur, Hormonausschüttung und Stoffwechselgeschwindigkeit daran an. Nach der Zeitumstellung benötigt die „innere Uhr“, die vom Hormonhaushalt gesteuert wird, ein bis zwei Tage, um sich auf den neuen Rhythmus umzustellen.

Stunde vor oder Stunde zurück? Besser merken mit Eselsbrücken!

Wie war das nochmal mit der Winterzeit und der Sommerzeit – wann geht es eine Stunde vor, wann eine zurück? Können auch Sie sich das schlecht merken? Vielleicht klappt es mit diesen Eselsbrücken.

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