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Ab 01. Januar 2025 treten in Österreich mehrere neue Regelungen und Änderungen für Pensionen in Kraft. Das betrifft neben dem Pensionsalter auch die Höhe der Bezüge, die Schutzklausel, den Zuverdienst und weitere Entlastungen. Alle Details inklusive Rechner zur Pensionserhöhung 2025 findet man hier auf Finanz.at.

Seit 01. Januar 2025 gelten in Österreich diverse Neuregelungen und Erhöhungen für Pensionen. Das betrifft unter anderem die Höhe der Brutto- und Netto-Pensionen, den Zuverdienst inklusive zusätzlicher Entlastung von bis zu 1.355 Euro, das Pensionsantrittsalter und die Schutzklausel für NeupensionistInnen.

Pensionserhöhung

Die Brutto-Pension werden mit 01. Januar 2025 um 4,6 Prozent erhöht. Neben der generellen Erhöhung der Pensionen wird auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionen auf 1.273,99 Euro pro Monat steigen. Dadurch steigt also auch die Grenze für eine Befreiung der Rezeptgebühr, des E-Card-Entgelts und der ORF-Haushaltsabgabe an. Pensionen ab einer Höhe von 6.060 Euro brutto monatlich werden um einen Fixbetrag von 278,76 Euro ansteigen.

Gemeinsam mit der teilweisen Abschaffung der kalten Progression bringt die Pensionserhöhung auch deutlich mehr Netto aufs Konto. Die neue Pensionshöhe kann man mit dem Pensionsrechner 2025. Darin werden alle Steuersenkungen und neuen SV-Werte für 2025 ebenfalls berücksichtigt.

Neue Zuverdienstgrenze

Die neue Zuverdienstgrenze für PensionistInnen liegt ab 01. Januar 2025 bei 551,10 Euro pro Monat. Das liegt an der aufgrund der Aufwertungszahl von 1,063 erhöhten Geringfügigkeitsgrenze.

Zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro möglich

Die Beitragsbefreiung bei Zuverdienst zur Pension wird ebenfalls erhöht und liegt monatlich bei bis zu 112,98 Euro. Das bringt allen Pensionistinnen und Pensionisten, die neben der Alterspension arbeiten, eine zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro im Jahr 2025. Finanz.at hat darüber exklusiv zuerst berichtet.

Bereits heuer war diese Entlastung von 106 Euro monatlich möglich. Die Befristung endet mit 31. Dezember 2025. Sonderzahlungen werden weiterhin, wie bisher, abgerechnet.

Regelpensionsalter für Frauen steigt

Seit dem Jahr 2024 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen vom bisher 60. Lebensjahr um jeweils sechs Monate jährlich erhöht. Es soll ab dem Jahr 2033 beim 65. Lebensjahr liegen. Für das Jahr 2025 bedeutet das ein Regelpensionsalter für Frauen mit Geburtsdatum zwischen Juli und Dezember 1964 von 61 Jahren.

Schutzklausel für Neupensionisten

Für Neupensionistinnen und -Pensionisten wurde eine Schutzklausel mit einem Stichtag im Jahr 2025 beschlossen. Damit wird der hohen Inflation entgegengewirkt. Alle Menschen, die ihre Alterspension regulär antreten, erhalten einen fixen Erhöhungsbetrag von 4,5 Prozent der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 geteilt durch 14. Dieser Betrag wird ebenfalls um Zuschläge erhöht bzw. um Abschläge vermindert. Damit soll ein dauerhafter Pensionsverlust aufgrund der rückwirkend Aufrollung bei hoher Inflationsrate abgewendet werden.

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ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf eine Regierung geeinigt, es gibt auch ein Arbeitsprogramm. In diesem steht auch ganz genau, was man mit den Pensionen in Österreich vor hat. Unter anderem werden die KV-Beiträge erhöht.

Von derzeit 5,1 auf sechs Prozent werden die Beiträge zur Krankenversicherung für Pensionisten erhöht. Das geht aus dem finalen Arbeitsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS hervor. Was das für Österreichs Älteste bedeutet, haben wir bereits vor einigen Wochen aufgeschlüsselt, jährlich gehen so hunderte Euro verloren.

Pensionskürzung soll abgefedert werden

Im Arbeitsprogramm der Zuckerl-Koalition findet sich nun auch, wann diese Kürzung starten soll: Ab 1. Juni 2025 werden die KV-Beiträge erhöht. Man möchte diese Erhöhung allerdings auch abfedern.

Das soll durch das Einfrieren der Rezeptgebühr 2026 und eine Absenkung der Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens geschehen. Und die Parteien sind sich sicher: „Jeder in Österreich leistet in diesem Paket seinen fairen Beitrag, um so bereits heute Verantwortung für Morgen zu übernehmen.“

Neues Zuverdienstmodell für Pensionisten geplant

Doch das sind nicht die einzigen Pläne, die die neue Regierung für Pensionisten geschmiedet hat. Etwa soll für jene Menschen, die „in einer echten Alterspension“ sind „ein neues Modell des Zuverdienstes durch die Bundesregierung mit den Sozialpartnern entwickelt werden“.

Eckpunkte sind dabei die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer, das Pensionskonto wird dadurch nicht aufgewertet und das Zuverdiensteinkommen würde mit 25 Prozent endbesteuert werden.

Weitere Maßnahmen im Pensionsbereich geplant

Man möchte zusätzlich eine Teilpension einführen, die Korridorpension einschränken, die Altersteilzeit ausgestalten und einen Anreiz für eine deutliche Anhebung der Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr schaffen. Mit diesem Älterenbeschäftigungspaket „sowie Reformen im Bereich der Pensionen“ plant die Regierung langfristig (bis 2031) einen Beitrag von 2,9 Milliarden Euro ein, bereits bis 2028 schätzt man den „Gewinn“ auf 1,45 Milliarden Euro.

Was die neue Regierung für Pensionisten geplant hat:

KV-Beiträge werden von 5,1 auf sechs Prozent ab 1. Juni 2025 erhöht

Rezeptgebühren werden 2026 eingefroren

Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens gesenkt

Neues Zuverdienstmodell soll Arbeiten im Alter attraktivieren

Teilpension geplant

Korridorpension wird eingeschränkt

Altersteilzeit wird ausgestaltet

Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr durch Anreize deutlich angehoben

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Ab 01. Januar 2025 treten in Österreich mehrere neue Regelungen und Änderungen für Pensionen in Kraft. Das betrifft neben dem Pensionsalter auch die Höhe der Bezüge, die Schutzklausel, den Zuverdienst und weitere Entlastungen. Alle Details inklusive Rechner zur Pensionserhöhung 2025 findet man hier auf Finanz.at.

Seit 01. Januar 2025 gelten in Österreich diverse Neuregelungen und Erhöhungen für Pensionen. Das betrifft unter anderem die Höhe der Brutto- und Netto-Pensionen, den Zuverdienst inklusive zusätzlicher Entlastung von bis zu 1.355 Euro, das Pensionsantrittsalter und die Schutzklausel für NeupensionistInnen.

Pensionserhöhung

Die Brutto-Pension werden mit 01. Januar 2025 um 4,6 Prozent erhöht. Neben der generellen Erhöhung der Pensionen wird auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionen auf 1.273,99 Euro pro Monat steigen. Dadurch steigt also auch die Grenze für eine Befreiung der Rezeptgebühr, des E-Card-Entgelts und der ORF-Haushaltsabgabe an. Pensionen ab einer Höhe von 6.060 Euro brutto monatlich werden um einen Fixbetrag von 278,76 Euro ansteigen.

Gemeinsam mit der teilweisen Abschaffung der kalten Progression bringt die Pensionserhöhung auch deutlich mehr Netto aufs Konto. Die neue Pensionshöhe kann man mit dem Pensionsrechner 2025. Darin werden alle Steuersenkungen und neuen SV-Werte für 2025 ebenfalls berücksichtigt.

Neue Zuverdienstgrenze

Die neue Zuverdienstgrenze für PensionistInnen liegt ab 01. Januar 2025 bei 551,10 Euro pro Monat. Das liegt an der aufgrund der Aufwertungszahl von 1,063 erhöhten Geringfügigkeitsgrenze.

Zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro möglich

Die Beitragsbefreiung bei Zuverdienst zur Pension wird ebenfalls erhöht und liegt monatlich bei bis zu 112,98 Euro. Das bringt allen Pensionistinnen und Pensionisten, die neben der Alterspension arbeiten, eine zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro im Jahr 2025. Finanz.at hat darüber exklusiv zuerst berichtet.

Bereits heuer war diese Entlastung von 106 Euro monatlich möglich. Die Befristung endet mit 31. Dezember 2025. Sonderzahlungen werden weiterhin, wie bisher, abgerechnet.

Regelpensionsalter für Frauen steigt

Seit dem Jahr 2024 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen vom bisher 60. Lebensjahr um jeweils sechs Monate jährlich erhöht. Es soll ab dem Jahr 2033 beim 65. Lebensjahr liegen. Für das Jahr 2025 bedeutet das ein Regelpensionsalter für Frauen mit Geburtsdatum zwischen Juli und Dezember 1964 von 61 Jahren.

Schutzklausel für Neupensionisten

Für Neupensionistinnen und -Pensionisten wurde eine Schutzklausel mit einem Stichtag im Jahr 2025 beschlossen. Damit wird der hohen Inflation entgegengewirkt. Alle Menschen, die ihre Alterspension regulär antreten, erhalten einen fixen Erhöhungsbetrag von 4,5 Prozent der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 geteilt durch 14. Dieser Betrag wird ebenfalls um Zuschläge erhöht bzw. um Abschläge vermindert. Damit soll ein dauerhafter Pensionsverlust aufgrund der rückwirkend Aufrollung bei hoher Inflationsrate abgewendet werden.

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Rentnerinnen und Rentner in Deutschland profitieren von guten Tarifabschlüssen und der Lohnentwicklung. Die Renten steigen zum 1. Juli – doch nicht so stark wie im Jahr davor. Das sagte Arbeitsminister Heil der Süddeutschen Zeitung.Die Bezüge der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden zum 1. Juli bundesweit um 3,74 Prozent angehoben. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Süddeutschen Zeitung an. Die Anpassung der Rente erfolgt jedes Jahr auf Grundlage einer feststehenden Rentenanpassungsformel, die gesetzlich festgelegt ist.Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Ebenfalls berücksichtigt werden auch Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sowie die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. Die Anhebung liegt deutlich über der derzeitigen Preissteigerung von etwas über zwei Prozent.

Rentensteigerung war vergangenes Jahr höher

Wegen der deutlich gestiegenen Löhne hatte es in den vergangenen Jahren ungewöhnlich kräftige Rentenerhöhungen gegeben – höher als die nun angekündigte Anpassung für dieses Jahr. Vergangenes Jahr stiegen die Renten bundesweit um 4,57 Prozent. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli muss noch per Verordnung vom Kabinett beschlossen werden.“Voriges Jahr ist der Arbeitsmarkt trotz aller Krisen stabil geblieben, und es hat ordentliche Lohnabschlüsse gegeben“, sagte der Minister der Zeitung. „Die Rentnerinnen und Rentner haben sich das verdient.“ Die Erhöhung verdeutliche, „wie wichtig es ist, dass sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren“, sagte der SPD-Politiker. Das sei kein Wahlgeschenk sondern bestehendes Recht.

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Gestiegene Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen machen sich bei vielen Rentnern im März bemerkbar. Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Bei Kleinkrafträdern gelten neue Versicherungskennzeichen. Der Schutzstatus für aus der Ukraine Geflüchtete wird verlängert. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im März gibt es hier.

Weniger Rente für viele

Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Bei dort versicherten Senioren und Seniorinnen, die eine gesetzliche Rente bekommen, macht sich das in der Regel erst ab der Märzauszahlung bemerkbar.

Die Zeitverzögerung von zwei Monaten ist bei den zu rund 98 Prozent pflichtversicherten Rentenbeziehern gesetzlich so geregelt im § 247 Satz 3 des Fünften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro muss nun bei durchschnittlich um 0,8 Prozent angehobenen Zusatzbeiträgen mit sechs Euro weniger netto gerechnet werden.

Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Berufstätigen in Zeitarbeit steht ab 1. März ein Mindestlohn von 14,53 Euro brutto pro Stunde zu (vorher: 14 Euro). Dies legt die „Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ fest. Im Juni 2024 lag der Anteil aller Beschäftigten in Leiharbeit bei 1,8 Prozent – das waren rund 725.000 Beschäftigte. An den hiesigen Zeitarbeit-Mindestlohn sind auch ausländische Unternehmen gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.

Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern

Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen grünen Kennzeichen ausgestattet sein. Wer es bisher verpasst hat, dies zu bestellen, sollte schnell handeln: Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das zuvor blaue Schild ersetzen. Denn sonst macht man sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe.

Dies gilt gleichermaßen für Kleinkrafträder (wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt), motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie Quads bis 45 km/h) und Elektrokleinstfahrzeuge (wie Segways und E-Tretroller). Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version der Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete wird ein weiteres Mal per Gesetz um ein Jahr verlängert. Bis mindestens 1. Februar 2025 geltende Aufenthaltstitel werden damit automatisch nun bis zum 4. März 2026 befristet. Das gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen dafür nichts beantragen. Damit sollen auch die Behörden entlastet werden. Das regelt die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

„Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“, erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage. Das heißt, bei Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, wird der Schutzstatus nicht verlängert und er endet ab dem 5. März 2025, erläutert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten

Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: nie bei Frost verschneiden. Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

Uhren stehen auf Sommerzeit

In der Nacht vom 29. auf den 30. März endet die „normale“ Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Winterzeit genannt. Am Sonntag 2 Uhr morgens werden dann die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.

Vor allem die Umstellung auf die Sommerzeit führt zu Phänomenen, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper muss sich an die Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus erst gewöhnen. Schon die eine Stunde Zeitumstellung reicht aus, um die „innere Uhr“ der meisten Menschen aus dem Takt zu bringen.

Denn unser Zeitgefühl ist mehr als nur Einbildung: Es sitzt im Gehirn und besteht aus zwei stecknadelkopfgroßen Ansammlungen von Nervenzellen. Diese Zellen überwachen, wie viel Licht auf die Augen trifft und passen Körpertemperatur, Hormonausschüttung und Stoffwechselgeschwindigkeit daran an. Nach der Zeitumstellung benötigt die „innere Uhr“, die vom Hormonhaushalt gesteuert wird, ein bis zwei Tage, um sich auf den neuen Rhythmus umzustellen.

Stunde vor oder Stunde zurück? Besser merken mit Eselsbrücken!

Wie war das nochmal mit der Winterzeit und der Sommerzeit – wann geht es eine Stunde vor, wann eine zurück? Können auch Sie sich das schlecht merken? Vielleicht klappt es mit diesen Eselsbrücken.

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Rentnerinnen und Rentner in Deutschland profitieren von guten Tarifabschlüssen und der Lohnentwicklung. Die Renten steigen zum 1. Juli – doch nicht so stark wie im Jahr davor. Das sagte Arbeitsminister Heil der Süddeutschen Zeitung.Die Bezüge der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden zum 1. Juli bundesweit um 3,74 Prozent angehoben. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Süddeutschen Zeitung an. Die Anpassung der Rente erfolgt jedes Jahr auf Grundlage einer feststehenden Rentenanpassungsformel, die gesetzlich festgelegt ist.Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Ebenfalls berücksichtigt werden auch Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sowie die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. Die Anhebung liegt deutlich über der derzeitigen Preissteigerung von etwas über zwei Prozent.

Rentensteigerung war vergangenes Jahr höher

Wegen der deutlich gestiegenen Löhne hatte es in den vergangenen Jahren ungewöhnlich kräftige Rentenerhöhungen gegeben – höher als die nun angekündigte Anpassung für dieses Jahr. Vergangenes Jahr stiegen die Renten bundesweit um 4,57 Prozent. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli muss noch per Verordnung vom Kabinett beschlossen werden.“Voriges Jahr ist der Arbeitsmarkt trotz aller Krisen stabil geblieben, und es hat ordentliche Lohnabschlüsse gegeben“, sagte der Minister der Zeitung. „Die Rentnerinnen und Rentner haben sich das verdient.“ Die Erhöhung verdeutliche, „wie wichtig es ist, dass sich die Renten an der Lohnentwicklung orientieren“, sagte der SPD-Politiker. Das sei kein Wahlgeschenk sondern bestehendes Recht.

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Gestiegene Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen machen sich bei vielen Rentnern im März bemerkbar. Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Bei Kleinkrafträdern gelten neue Versicherungskennzeichen. Der Schutzstatus für aus der Ukraine Geflüchtete wird verlängert. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im März gibt es hier.

Weniger Rente für viele

Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Bei dort versicherten Senioren und Seniorinnen, die eine gesetzliche Rente bekommen, macht sich das in der Regel erst ab der Märzauszahlung bemerkbar.

Die Zeitverzögerung von zwei Monaten ist bei den zu rund 98 Prozent pflichtversicherten Rentenbeziehern gesetzlich so geregelt im § 247 Satz 3 des Fünften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro muss nun bei durchschnittlich um 0,8 Prozent angehobenen Zusatzbeiträgen mit sechs Euro weniger netto gerechnet werden.

Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Berufstätigen in Zeitarbeit steht ab 1. März ein Mindestlohn von 14,53 Euro brutto pro Stunde zu (vorher: 14 Euro). Dies legt die „Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ fest. Im Juni 2024 lag der Anteil aller Beschäftigten in Leiharbeit bei 1,8 Prozent – das waren rund 725.000 Beschäftigte. An den hiesigen Zeitarbeit-Mindestlohn sind auch ausländische Unternehmen gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.

Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern

Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen grünen Kennzeichen ausgestattet sein. Wer es bisher verpasst hat, dies zu bestellen, sollte schnell handeln: Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das zuvor blaue Schild ersetzen. Denn sonst macht man sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe.

Dies gilt gleichermaßen für Kleinkrafträder (wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt), motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie Quads bis 45 km/h) und Elektrokleinstfahrzeuge (wie Segways und E-Tretroller). Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version der Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete wird ein weiteres Mal per Gesetz um ein Jahr verlängert. Bis mindestens 1. Februar 2025 geltende Aufenthaltstitel werden damit automatisch nun bis zum 4. März 2026 befristet. Das gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen dafür nichts beantragen. Damit sollen auch die Behörden entlastet werden. Das regelt die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

„Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts“, erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage. Das heißt, bei Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, wird der Schutzstatus nicht verlängert und er endet ab dem 5. März 2025, erläutert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten

Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: nie bei Frost verschneiden. Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

Uhren stehen auf Sommerzeit

In der Nacht vom 29. auf den 30. März endet die „normale“ Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Winterzeit genannt. Am Sonntag 2 Uhr morgens werden dann die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.

Vor allem die Umstellung auf die Sommerzeit führt zu Phänomenen, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper muss sich an die Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus erst gewöhnen. Schon die eine Stunde Zeitumstellung reicht aus, um die „innere Uhr“ der meisten Menschen aus dem Takt zu bringen.

Denn unser Zeitgefühl ist mehr als nur Einbildung: Es sitzt im Gehirn und besteht aus zwei stecknadelkopfgroßen Ansammlungen von Nervenzellen. Diese Zellen überwachen, wie viel Licht auf die Augen trifft und passen Körpertemperatur, Hormonausschüttung und Stoffwechselgeschwindigkeit daran an. Nach der Zeitumstellung benötigt die „innere Uhr“, die vom Hormonhaushalt gesteuert wird, ein bis zwei Tage, um sich auf den neuen Rhythmus umzustellen.

Stunde vor oder Stunde zurück? Besser merken mit Eselsbrücken!

Wie war das nochmal mit der Winterzeit und der Sommerzeit – wann geht es eine Stunde vor, wann eine zurück? Können auch Sie sich das schlecht merken? Vielleicht klappt es mit diesen Eselsbrücken.

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Zwischen 11 und 12 Kilo Bananen essen wir laut Statista durchschnittlich im Jahr. Da bleiben ganz schön viele Bananenschalen übrig! Diese landen meistens im Müll. Dabei könnte man viele nützliche Dinge daraus herstellen. Wir haben 5 Anwendungsmöglichkeiten von Bananenschalen für dich gesammelt.

Bananenschalen: 5 Dinge, für die du sie nutzen kannst

Du glaubst, Bananenschalen gehören in den Müll? Da hast du dich getäuscht. Denn die gelbe Schale der exotischen Obstsorte ist reich an Nährstoffen. Deshalb findet sie auch noch Verwendung, wenn die Frucht bereits aufgegessen ist.

Hier sind 5 Dinge, wofür du Bananenschalen gebrauchen kannst:

1. Hautpflege

Bananenschalen für die Gesichtspflege? Was erst einmal gewöhnungsbedürftig klingt, ist ein echtes Beauty-Geheimnis: Die enthaltene Stärke kann verstopfte Poren reinigen und dadurch Pickeln und Mitessern vorbeugen. Was du dafür tun musst? Reibe die Innenseite der Schale auf die gereinigte, trockene Haut. Lass die natürlichen Wirkstoffe über Nacht einwirken und wasche dir am nächsten Tag gründlich das Gesicht. Nach etwa 2 Wochen solltest du erste Verbesserungen bemerken.

Du kannst die Bananenschale auch wie eine pflegende Maske auf deine Gesichtshaut auflegen und einige Zeit einwirken lassen. Auch bei Insektenstichen kannst du deine Haut mit Bananenschalen behandeln. Lege dafür die Schale mit der Innenseite auf die betroffene Stelle.

Wusstest du, dass man angeblich sogar Warzen mithilfe der Enzyme aus der Bananenschale entfernen kann? Lege dafür ein Stück Schale auf die Warze und befestige sie über Nacht mit einem Pflaster. Nach ein paar Wochen wird die Warze verschwinden.

2. Pflanzendünger

Chemische Düngemittel belasten die Umwelt und kosten viel Geld. Dabei kannst du genauso gut Bananenschalen verwenden. Willst du deine Pflanzen im Garten düngen, schneide die Bananenschale in kleine Stücke und lasse sie trocknen. Mische sie dann vorsichtig unter die Wurzeln. Willst du deine Zimmerpflanzen düngen, kannst du das Gießwasser mit den Nährstoffen aus der Bananenschale anreichern. Lege sie dafür in ein Gefäß und gieße Wasser darüber. Warte einige Stunden und gieße dann die Pflanzen damit.

Du kannst die Bananenschalen auch direkt in die Erde geben. Nach einigen Wochen zersetzen diese sich und geben die Nährstoffe ab. Du kannst die reichhaltige Erde nutzen, um damit Topfpflanzen einzupflanzen.

3. Poliermittel

Die Schalen der Banane eignen sich auch gut, um damit empfindliche Materialien wie Leder zu pflegen. Reibe einfach mit der Innenseite der Schale das Material ab und poliere mit einem trockenen Tuch nach. Auch Edelstahl und Silber lassen sich mit Bananenschalen polieren.

4. Zahnpflege

Du hättest gern hellere Zähne, scheust dich aber vor einem chemischen Bleaching? Reibe einfach deine Zähne regelmäßig mit der Innenseite der Bananenschale ein und helle deine Zähne damit sanft auf. Nach wenigen Wochen wirst du erste Ergebnisse sehen.

. Nahrungsmittel

In der Schale der Banane befinden sich wertvolle Mineralstoffe wie Kalzium, Magnesium, Zink und Eisen. Nicht nur die Früchte selbst, auch die Schalen kann man essen – vorausgesetzt, sie sind in Bio-Qualität und wurden nicht mit Pestiziden behandelt. Am besten schmecken Bananenschalen, wenn du sie in einem Mixer zerkleinerst und in einen Smoothie oder eine Bananenmilch mischst. Das macht das Mixgetränk nicht nur besonders cremig, sondern auch noch nährstoffreicher.

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Zwischen 11 und 12 Kilo Bananen essen wir laut Statista durchschnittlich im Jahr. Da bleiben ganz schön viele Bananenschalen übrig! Diese landen meistens im Müll. Dabei könnte man viele nützliche Dinge daraus herstellen. Wir haben 5 Anwendungsmöglichkeiten von Bananenschalen für dich gesammelt.

Bananenschalen: 5 Dinge, für die du sie nutzen kannst

Du glaubst, Bananenschalen gehören in den Müll? Da hast du dich getäuscht. Denn die gelbe Schale der exotischen Obstsorte ist reich an Nährstoffen. Deshalb findet sie auch noch Verwendung, wenn die Frucht bereits aufgegessen ist.

Hier sind 5 Dinge, wofür du Bananenschalen gebrauchen kannst:

1. Hautpflege

Bananenschalen für die Gesichtspflege? Was erst einmal gewöhnungsbedürftig klingt, ist ein echtes Beauty-Geheimnis: Die enthaltene Stärke kann verstopfte Poren reinigen und dadurch Pickeln und Mitessern vorbeugen. Was du dafür tun musst? Reibe die Innenseite der Schale auf die gereinigte, trockene Haut. Lass die natürlichen Wirkstoffe über Nacht einwirken und wasche dir am nächsten Tag gründlich das Gesicht. Nach etwa 2 Wochen solltest du erste Verbesserungen bemerken.

Du kannst die Bananenschale auch wie eine pflegende Maske auf deine Gesichtshaut auflegen und einige Zeit einwirken lassen. Auch bei Insektenstichen kannst du deine Haut mit Bananenschalen behandeln. Lege dafür die Schale mit der Innenseite auf die betroffene Stelle.

Wusstest du, dass man angeblich sogar Warzen mithilfe der Enzyme aus der Bananenschale entfernen kann? Lege dafür ein Stück Schale auf die Warze und befestige sie über Nacht mit einem Pflaster. Nach ein paar Wochen wird die Warze verschwinden.

2. Pflanzendünger

Chemische Düngemittel belasten die Umwelt und kosten viel Geld. Dabei kannst du genauso gut Bananenschalen verwenden. Willst du deine Pflanzen im Garten düngen, schneide die Bananenschale in kleine Stücke und lasse sie trocknen. Mische sie dann vorsichtig unter die Wurzeln. Willst du deine Zimmerpflanzen düngen, kannst du das Gießwasser mit den Nährstoffen aus der Bananenschale anreichern. Lege sie dafür in ein Gefäß und gieße Wasser darüber. Warte einige Stunden und gieße dann die Pflanzen damit.

Du kannst die Bananenschalen auch direkt in die Erde geben. Nach einigen Wochen zersetzen diese sich und geben die Nährstoffe ab. Du kannst die reichhaltige Erde nutzen, um damit Topfpflanzen einzupflanzen.

3. Poliermittel

Die Schalen der Banane eignen sich auch gut, um damit empfindliche Materialien wie Leder zu pflegen. Reibe einfach mit der Innenseite der Schale das Material ab und poliere mit einem trockenen Tuch nach. Auch Edelstahl und Silber lassen sich mit Bananenschalen polieren.

4. Zahnpflege

Du hättest gern hellere Zähne, scheust dich aber vor einem chemischen Bleaching? Reibe einfach deine Zähne regelmäßig mit der Innenseite der Bananenschale ein und helle deine Zähne damit sanft auf. Nach wenigen Wochen wirst du erste Ergebnisse sehen.

. Nahrungsmittel

In der Schale der Banane befinden sich wertvolle Mineralstoffe wie Kalzium, Magnesium, Zink und Eisen. Nicht nur die Früchte selbst, auch die Schalen kann man essen – vorausgesetzt, sie sind in Bio-Qualität und wurden nicht mit Pestiziden behandelt. Am besten schmecken Bananenschalen, wenn du sie in einem Mixer zerkleinerst und in einen Smoothie oder eine Bananenmilch mischst. Das macht das Mixgetränk nicht nur besonders cremig, sondern auch noch nährstoffreicher.

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Forscher der University of Southwestern Ontario (Kanada) haben eine neue Studie veröffentlicht, wonach 43 Medikamente in Kombination mit Grapefruitsaft zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen können. Im Jahr 2008 standen nur 17 Medikamente auf dieser Liste, aber jetzt ist klar geworden, dass das Risiko von Komplikationen viel höher ist.

„Die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls mag gering sein, aber die Risiken sollten nicht unterschätzt werden“, erklärt einer der Autoren der Studie, Professor David Bailey. „Ärzte müssen wissen und ihre Patienten darüber informieren, dass eine Reihe von neuen Medikamenten negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.“

Grapefruitsaft enthält Furocumarine, die die normale Auflösung von Arzneimitteln stören, die Toxizität von Arzneimitteln erhöhen und ihre Wirkung auf den Körper beeinträchtigen. Dies wiederum kann zu einer Überdosierung oder zu schweren Nebenwirkungen führen. Insbesondere können Herzprobleme, Nierenversagen, Muskelabbau, Atembeschwerden und sogar Blutgerinnsel auftreten.

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